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Ökodesign-Richtlinie (ErP) zum 01.09.2013

Im November 2009 trat die Rahmen-Richtlinie 2009/125/EG der EU in Kraft. Während die erste Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG auf mehr Effizienz für energiebetriebene Produkte abzielte, müssen nun generell energieverbrauchsrelevante Produkte (Energy-related Products) berücksichtigt werden.

Die Ökodesign-Richtlinie legt über „Implementing Measures“ (Durchführungsmaßnahmen) konkrete Anforderungen an die Effizienz betroffener Produkte fest.
Die EuP-Richtlinie wurde bereits 2008 mit dem Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) in deutsches Recht umgesetzt. Das EBPG soll in den kommenden Monaten an die verschärften Vorgaben der ErP-Richtlinie angepasst werden.

Ein Stufenplan sorgt seither auch in Deutschland dafür, dass Energieverschwender schrittweise aus dem Markt verschwinden. Das bekannteste Beispiel dafür ist das Aus für die Glühlampe.

Im September 2013 greift nun der nächste Schritt der „Glühlampenverordnung“: Herkömmliche Glühlampen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden und die Reglementierung erreicht auch Halogen-Reflektorlampen. Hier müssen nun ebenfalls Energieklassen angegeben werden, wobei ineffiziente Lampen (wie z.B. 50W Halogen mit herkömmlicher Gasfüllung) nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. An ihre Stelle können Reflektorlampen mit Xenonbegasung treten.

Weiterhin fallen in den Geltungsbereich LED-Module und Leuchten mit fest verbauten LED-Modulen. In der Verordnung werden diese Produkte wie folgt deklariert: "LED-Module, die nicht dafür bestimmt sind, vom Endnutzer aus der Leuchte entfernt zu werden."
Für diese Produkte müssen die lichttechnischen Angaben zur Verfügung gestellt werden (Farbwiedergabeindex, Lichtfarbe usw.). Leuchten für den Innenraum müssen einen Farbwiedergabeindex (Ra/CRI) >80 und Außenleuchten >65 erreichen. Eine Ausnahme bilden Lichtelemente, die nicht zur Allgemeinbeleuchtung benutzt werden; diese dürfen weiterhin mit einem Farbwiedergabeindex <80 auch im Innenbereich eingesetzt werden.

LED-Reftrofit-Lampen und eingesetzte LED-Module müssen ab dem 01.09.2013 einen bestimmten elektrischen Leistungsfaktor (Powerfaktor [PF]) erreichen:

  • Leistung <2W ▸ keine Anforderung an PF
  • Leistung >2W und <5W ▸ PF >0,4
  • Leistung >5W und <25W ▸ PF >0,5
  • Leistung >25W ▸ PF >0,9

Die Informationen zur Etikettierung der relevanten Produkte entnehmen Sie bitte der Serviceseite Energieverbrauchskennzeichnung.